Allgemeine Geschäftsbedingungen für Programme der
 Havelhelden Erlebnispädagogik und Abenteuer

Stand 20.12.2018

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Schreibweise, es sind aber beide Geschlechter angesprochen.

 

§ 1 Begriffsbestimmungen
Aktion: Erlebnis-/pädagogische Programme, Projekt bzw. Aktionstage, Einzelmodul
Teilnehmer (TN): TN ist die Institution, die für mehrere Personen eine Aktion bucht.
Einzelteilnehmer (ET): ET ist die einzelne Person, die an einer Aktion teilnimmt.
Gebühren: Entgelt für die Teilnahme an der Aktion. Sie werden entsprechend der Aktion als Einzel- oder Gruppengebühren ausgewiesen.
Veranstalter: Anbieter einer Aktion, einer Programmfahrt, eines Projekttages, eines Erlebnistages, etc. .

 

§ 2 Anmeldung
Eine verbindliche Anmeldung zu einer Aktion erfolgt durch Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung. Es gelten ausschließlich die in der Leistungsvereinbarung und Buchungsbestätigung genannten Preise und Leistungen. Der TN bzw. ET erkennt die Geschäftsbedingungen an, soweit Sie dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt werden. Der Vertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter wirksam.

 

§ 3 Bezahlung
3.1 Der TN bzw. ET leistet, soweit nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 10% der Programmkosten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Vertrages. Die im Vertrag vereinbarte TN/ET-Gebühr (Restbetrag) kann am Aktionstag gezahlt werden oder muss spätestens 7 Tage nach  der Aktion bei dem Veranstalter eingegangen sein, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt und benannt.
3.2 Firmen leisten, soweit nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 50% der Programmkosten nach Erhalt des Vertrages. Der Restbetrag kann am Programmtag gezahlt werden oder muss spätestens 7 Tage nach der Aktion bei dem Veranstalter eingegangen sein, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt und benannt.
3.3 Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen kann der Vertrag von Seiten des Veranstalters nach vorheriger Mahnung gelöst werden. Dabei werden Rücktrittspauschalen in der unter Punkt 4 aufgeführte Höhen erhoben.

 

§ 4 Rücktritt durch den TN
Der Rücktritt von einer bestätigten Aktion hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs beim Veranstalter. Der Anspruch des Veranstalters auf eine Rücktrittspauschale beträgt:
• bis 14 Tage vor Aktionsbeginn 10 %,
• ab 13. bis 7. Tag vor Aktionsbeginn 25 %
• ab 6. Tag vor Aktionsbeginn 75 %
• am Tag des Aktionsbeginns oder bei Nichtantritt 90 %
Es bleibt dem TN oder ET unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Außerdem wird in allen Fällen des Rücktritts durch den TN eine Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt in Höhe von 75 € fällig. Dies gilt nicht für den Rücktritt nur eines oder mehrerer Einzelteilnehmer einer Gruppe.
 

§ 5 Rücktritt und Abbruch durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
5.1 die Durchführung einer Aktion aufgrund mangelnder Beteiligung (mind. 10 ET) nicht möglich ist, es sei denn es gibt andere Absprachen über die Teilnehmerzahl im Vorfeld. Der Teilnahmepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. Ein Rücktritt wegen mangelnder Beteiligung ist bis 48 Stunden vor Programmbeginn möglich.
5.2 Das Programm aufgrund der auftretenden Gruppendynamik und Zusammensetzung der Gruppe nicht mehr durchgeführt werden kann.
5.3 Gebuchte Programmbausteine aus Sicherheitsgründen nicht realisiert werden können, die im Verantwortungsbereich der TN bzw. ET liegen und durch diese zu vertreten sind (Klettern, Bogenschießen u.a.)
5.4 Die Aktion kann vor Ort abgebrochen werden, wenn ET rassistisches, respektloses und sexistisches Verhalten Anderen gegenüber zeigen und trotz pädagogischer Betreuung nicht unterlassen, so dass die gebuchten Aktionen gefährdet und damit nicht durchführbar sind.
5.5 Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogen- und Alkoholkonsum während der Aktion, mutwillige Sachbeschädigung) kann die Havelhelden einen sofortigen Ausschluss von dem Programm/ Aktion aussprechen.
 Tritt der Veranstalter aus einer unter Punkt 5.2-5.5 genannten Gründe zurück, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, Mehrkosten tragen die TN.

 

§ 6 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände
Tritt ein bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar außergewöhnlicher Umstand ein, welcher die Aktion, das Programm unzumutbar erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, kann der Veranstalter, als auch der TN / ET den Vertrag im Vorfeld kündigen. Der TN wird unverzüglich über die Kündigung unterrichtet. Es besteht die Möglichkeit einen Aufschiebungstermin zu vereinbaren.
Tritt der außerordentliche Umstand während einer Aktion ein, so bieten wir ein Ersatzprogramm für Bausteine, die nicht durchführbar sind, an. Der Veranstalter kann in Abstimmung mit den TN/ET eine Änderung oder Variation der Aktion neu vereinbaren. Ist die Kündigung erfolgt, werden die Gebühren abzüglich der bis dahin erbrachten Aufwendungen erstattet. Mehrkosten tragen die TN.

 

§ 7 Mitwirkungspflicht/ Mängelanzeigen
Der TN und der ET müssen auftretende Mängel sofort bei der Havelhelden per Email  unter Havelhelden@web.de schriftlich anzeigen.

 

§ 8 Aufsichtspflicht
Der Veranstalter ist für den Ablauf der vereinbarten Aktionen verantwortlich. Bei den Aktionen bleibt die Aufsichtspflicht bei den mitreisenden Betreuern, Eltern und Lehrern. Die Veranstalter sind nach Maßgabe der Bedingungen vor Ort und der vertraglichen Vereinbarung in die Aufsichtspflicht eingebunden.
Es gelten die allgemeinen Durchführungsbestimmungen und Schulfahrten – Erlasse für Klassenfahrten.

 

§ 9 Haftungsbeschränkung
9.1 Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen.
9.2 Die vertragliche Haftung vom Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt
9.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, mit dem zur Verfügung gestellten Material sorgsam umzugehen.
9.4 Wir haften nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl und sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern wir nur als Vermittler auftreten, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet werden.
9.5 Für Schäden, die der Havelhelden im Rahmen der Veranstaltung durch die ET zugefügt werden, haftet der TN im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
9.6 Havelhelden tritt bei Klassenfahrten Angeboten lediglich als Vermittler einer entsprechenden Unterkunft auf oder nur als Programmveranstalter. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Leistungen, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den TN / ET erkennbar nicht Bestandteil des Angebots von Havelhelden sind.

 

§ 10 Zusätzliche Kosten
Im Gebührensatz für das Programm nicht!! enthalten sind:
• Kosten der An- und Abreise
• Kosten für die Unterkunft und Verpflegung
• Kosten für Angebote, die über das vereinbarte Programm hinausgehen (z.B. Kanumiete)
• Individualversicherungen.

 

§ 11 An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt grundsätzlich individuell ohne Begleitung des Veranstalters und zwischen 10 und 12 Uhr. Der Veranstalter ist über die Ankunftszeit zu unterrichten.

 

§ 12 TN Zahlen
 Wenn nicht anders vereinbart, wird die dem Vertrag/ Leistungsvereinbarung zugrunde liegenden TN Zahl fällig. Die Mindestteilnehmerzahl, die zu tragen ist, liegt bei 10 zahlenden TN, es sei denn es gelten andere Vereinbarungen.
Die Havelhelden ist bis 7 Tage vor Fahrt/ Aktionsbeginn über die genaue TN Zahl zu informieren. Erfolgt dies nicht, wird die Gebühr für die in der Leistungsvereinbarung genannten TN Zahl fällig.
Ausnahmen sind möglich, u.a. bei neu zusammen gesetzten Klassen, Klassenstufen 6 zu  7, bei denen eine konkrete TN Zahl bei Anmeldung noch nicht feststehen kann.

 

§ 14 Trainereinsatz
Die Havelhelden behält sich vor, die Anzahl der Trainer kurzfristig zu ändern, sollte TN Zahlen oder andere Umstände dies bedingen.

 

§ 15 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB zieht nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach.
Sämtliche mündliche Abreden in Zusammenhang mit dem Vertrag und den Angeboten sind gegenstandslos. Es gilt die schriftliche Erklärung.

 

Havelhelden

Erlebnispädagogik und Abenteuer

 

Inh. Oliver Balke (staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger und Erlebnispädagoge)

Rathenower Str. 14

14770 Brandenburg an der Havel

 

Mobil: +49 172 – 35 14 681

Email: Havelhelden@web.de

 

 

St.-Nr.: 048/203/09427